Das Landgericht Wuppertal hat mit seinem Urteil vom 05.02.2013, AZ 16 O 95/12, welches jetzt im Volltext vorliegt, endlich neue Maßstäbe beim Schmerzensgeld für Verbrechensopfer, insbesondere für Opfer von Sexualstraftaten, aufgestellt. Das Urteil ist absolut lesenswert, auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/wuppertal/lg_wuppertal/j2013/16_O_95_12_Urteil_20130205.html
Freitag, 29. März 2013
Donnerstag, 14. März 2013
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat dem Gesetzesentwurf zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG ) gerade zugestimmt http://bit.ly/ZOUccN
Diese Regelung im Strafrecht findet brandaktuell in der 2. Auflage meines Buches „Das 1x1 des Opferanwalts“ Berücksichtigung! Erscheint im April beim Deutschen Anwaktverlag.
Diese Regelung im Strafrecht findet brandaktuell in der 2. Auflage meines Buches „Das 1x1 des Opferanwalts“ Berücksichtigung! Erscheint im April beim Deutschen Anwaktverlag.
StORMG
Das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) wird heute im Bundesrat beraten und scheint nun doch endlich bald in Kraft treten zu können.
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