Donnerstag, 25. April 2013

BGH macht "Spatzennest-Verfahren" rechtskräftig

Nachdem der BGH (Bundesgerichtshof) bereits die Revision des Angeklagten im "Spatzennest-Verfahren" verworfen hat und damit festgestellt hat, dass der Täter zu Recht verurteilt worden ist und die Taten tatsächlich begangen hat, hat er nun zwar die Nicht-Verhängung eines Berufsverbotes gegen die Angeklagten als nicht rechtsfehlerhaft eingestuft. Dies bedeutet aber für die Opfer, die wir vertreten haben, dass das Verfahren nunmehr sofort rechtskräftig ist und sie nicht nochmals in einem weiteren Verfahren, in dem ein Landgericht nach der Zurückweisung des Verfahrens durch den BGH an dieses über das Berufsverbot neu verhandeln müsste, nochmals  aussagen und teilnehmen müssten. Dies wäre eine weitere Belastung für die Opfer. Ausserdem bedeutet die sofortige Rechtskraft, dass der Täter nunmehr bald seine Haftstrafe von 5 Jahren und 8 Monaten antreten muss.