Das Landgericht Wuppertal hat mit seinem Urteil vom 05.02.2013, AZ 16 O 95/12, welches jetzt im Volltext vorliegt, endlich neue Maßstäbe beim Schmerzensgeld für Verbrechensopfer, insbesondere für Opfer von Sexualstraftaten, aufgestellt. Das Urteil ist absolut lesenswert, auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/wuppertal/lg_wuppertal/j2013/16_O_95_12_Urteil_20130205.html
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