Samstag, 22. Juni 2013

Kündigung eines Arbeitsverhältnisses "zum nächst zulässigen Zeitpunkt" ist zulässig

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass eine ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses "zum nächst möglichen Zeitpunkt", also ohne genaue Datumsangabe, zulässig ist. Der Empfänger der Kündigung müsse zwar erkennen können, wann das Arbeitsverhältnis enden soll, ausreichend sei aber auch der Hinweis auf die maßgeblichen gesetzlichen Fristregelungen, wenn der Empfänger unschwer ermitteln kann, wann das Arbeitsverhältnis enden soll.

Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 20.06.2013 - 6 AZR 805/11-

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