Montag, 1. Juli 2013

Opferrechte durch das StORMG weiter gestärkt!

Das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) wurde am 29. Juni 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt damit stufenweise automatisch in Kraft.

Die Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften gilt ab sofort. Die Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO) z.B. bzgl. der Bild-Ton-Aufzeichnung von Zeugenaussagen und die des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) z.B. wegen des Ausschlusses der Öffentlichkeit treten automatisch zum 01.09.2013 in Kraft. 


Nunmehr kann auch die 2. Auflage meines Buches "Das 1x1 des Opferanwalts", welches diese Änderungen bereits berücksichtigt, endlich in Druck gehen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen