Freitag, 3. Mai 2013

Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) vom Bundesrat verabschiedet


Der Bundesrat hat das bereits vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) verabschiedet, das damit in den nächsten Tagen in Kraft treten kann.
Nunmehr können daher Mehrfachvernehmungen von Opfern im Rahmen des Strafverfahrens gegen den Täter vermieden werden, indem Bild- und Tonaufzeichnungen verstärkt durchgeführt werden. Auch wird die Beiordnung eines Nebenklagebeistandes für mittlerweile Volljährige ausgeweitet werden, da es nunmehr nicht mehr auf das Alter des Opfers zur Zeit der Antragstellung, sondern zur Tatzeit ankommt. Auch werden die Möglichkeiten des Ausschlusses  der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung während der Vernehmung des Opfers ausgedehnt.
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche der Opfer, insbesondere auch für das Schmerzensgeld, wird auf 30 Jahre verlängert. 
Das Gesetz stellt wiederum einen guten Schritt zu einem besseren Opferschutz dar.

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