Donnerstag, 2. Mai 2013

Vergewaltigungsopfer beim Landgericht in Mainz vertreten.


Den (nicht einschlägig) vorbestraften zzt. 23, 24 und 27 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 6. auf 7. Dezember 2010 in Udenheim die zzt. 19 Jahre alte Zeugin vergewaltigt zu haben. In der Vergangenheit war es zwischen dieser und zwei der Angeklagten bereits zu einvernehmlichem Sexualverkehr gekommen, den die Angeklagten auch für die Tatnacht behaupten. Die Zeugin suchte einen Tag nach dem vorgeworfenen Tatgeschehen die zuständige Vertrauensperson ihrer Schule auf.

Nachdem über das Opfer ein Glaubwürdigkeitsgutachten eingeholt wurde und dieses positiv ausfiel, gestanden alle 3 Angeklagten, die die Tat bislang vehement bestritten hatten. Es konnte damit vermeiden werden, dass das Opfer als Zeuge vernommen werden musste, was immer sehr belastend ist. Die Angeklagten sind zudem bereit, dem Opfer ein Schmerzensgeld zu zahlen.

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